Wenn ein Angehöriger im Ausland stirbt oder ein Familienmitglied mit ausländischen Wurzeln verstirbt, kommen zur Trauer viele organisatorische Aufgaben hinzu. Bestattung, Nachlass, Rentenansprüche, Versicherungen, Bankkonten. Fast überall wird die Sterbeurkunde verlangt. Ist sie in einer fremden Sprache ausgestellt, braucht es eine Übersetzung, die von deutschen Behörden anerkannt wird.
Wer eine Sterbeurkunde übersetzen lassen muss, möchte das in dieser schweren Zeit möglichst unkompliziert erledigen. Dieser Beitrag erklärt die wichtigsten Schritte und hilft, unnötige Umwege zu vermeiden.
Wann eine Übersetzung nötig ist
Eine übersetzte Sterbeurkunde wird in vielen Situationen gebraucht:
- Beurkundung eines Sterbefalls im Ausland beim deutschen Standesamt
- Beantragung eines Erbscheins beim Nachlassgericht
- Auflösung von Bankkonten und Verträgen
- Anträge auf Witwen- oder Waisenrente
- Auszahlung von Lebensversicherungen
- Überführung und Bestattung in Deutschland
In fast allen Fällen verlangen deutsche Stellen eine beglaubigte Übersetzung durch einen gerichtlich vereidigten oder ermächtigten Übersetzer.
Was die beglaubigte Übersetzung enthält
Die Übersetzung umfasst das gesamte Dokument, also Angaben zur verstorbenen Person, Sterbeort, Sterbedatum, oft auch Todesursache, Familienstand und Angaben zu Angehörigen. Dazu kommen Stempel, Siegel, Unterschriften und eventuelle Randvermerke. Am Ende bestätigt der Übersetzer mit Unterschrift und Stempel, dass die Übersetzung vollständig und richtig ist.
Auch scheinbar unwichtige Vermerke müssen übersetzt werden. Fehlen sie, kann die Behörde die Übersetzung zurückweisen.
Apostille und Legalisation
Ausländische Sterbeurkunden brauchen häufig eine Apostille oder eine Legalisation, damit deutsche Behörden ihre Echtheit anerkennen. Ob das nötig ist, hängt vom Ausstellungsland ab. Für viele Länder gibt es auch mehrsprachige internationale Sterbeurkunden nach dem Wiener Übereinkommen, die eine Übersetzung entbehrlich machen können. Fragen Sie bei der ausstellenden Stelle danach.
Nachlass und Erbschaft
Bei Erbfällen mit Auslandsbezug sind meist mehrere Dokumente erforderlich. Neben der Sterbeurkunde werden oft Testamente, Heiratsurkunden, Geburtsurkunden der Erben und ausländische Erbnachweise verlangt. Das Nachlassgericht prüft die Verwandtschaftsverhältnisse genau. Es lohnt sich daher, auch die Geburtsurkunde übersetzen zu lassen, wenn sie zum Nachweis der Erbberechtigung gebraucht wird.
Auch für andere Behördengänge als die Erbschaft kann eine beglaubigte Geburtsurkundenübersetzung erforderlich sein, etwa bei Einbürgerung, Eheschließung oder der Anmeldung eines Kindes. Deutsche Standesämter und Botschaften erkennen dabei nur Übertragungen an, die ein ermächtigter Übersetzer mit Stempel und Beglaubigungsvermerk versehen hat. Deshalb lohnt es sich, alle Urkunden gebündelt beim selben Übersetzer in Auftrag zu geben. So bleiben Namen und Daten in allen Dokumenten einheitlich.
Ausländische Testamente und Erbverträge sind juristisch anspruchsvoll. Erbrecht unterscheidet sich von Land zu Land erheblich. Eine fundierte juristische Übersetzung sorgt dafür, dass Verfügungen korrekt verstanden und umgesetzt werden. Rechtliche Hinweise zum Erbrecht veröffentlicht unter anderem das Bundesministerium der Justiz.
Renten und Versicherungen
Hat die verstorbene Person im Ausland gearbeitet oder dort gelebt, können Rentenansprüche in mehreren Ländern bestehen. Deutsche und ausländische Rentenversicherungen tauschen zwar Daten aus, verlangen aber häufig übersetzte Urkunden. Auch Lebensversicherungen zahlen erst, wenn die Sterbeurkunde in verständlicher Form vorliegt.
Die richtige Schreibweise von Namen
Bei Urkunden in kyrillischer, arabischer, griechischer oder anderen Schriften kann die Übertragung von Namen ins lateinische Alphabet unterschiedlich ausfallen. Damit Sterbeurkunde, Geburtsurkunde und Pass zueinander passen, sollte der Übersetzer eine Kopie des Reisepasses der verstorbenen Person erhalten. Werden mehrere Urkunden benötigt, ist es sinnvoll, alle beim selben Übersetzer in Auftrag zu geben.
Einfühlsamer Umgang
Ein Sterbefall ist für Angehörige eine enorme Belastung. Professionelle Übersetzungsdienste wissen das und gehen entsprechend sensibel vor. Sie erklären die Schritte verständlich, nennen klare Preise und Fristen und bieten bei Bedarf einen Eilservice an, etwa wenn eine Überführung organisiert werden muss.
Kosten und Bearbeitungszeit
Die Kosten für die beglaubigte Übersetzung einer Sterbeurkunde liegen meist in einem überschaubaren Rahmen, da das Dokument kurz ist. Viele Anbieter haben Festpreise. Die Bearbeitung dauert oft nur ein bis zwei Werktage, zuzüglich Postversand für das Original mit Stempel.
Checkliste für Angehörige
- Sterbeurkunde vollständig und gut lesbar einscannen
- Klären, ob eine Apostille benötigt wird
- Passkopie der verstorbenen Person beilegen
- Angeben, für welche Behörde die Übersetzung bestimmt ist
- Mehrere beglaubigte Exemplare bestellen
Verwitwete Ehepartner und neue Lebensumstände
Für hinterbliebene Ehepartner verändert sich nach einem Todesfall vieles. Sie müssen nicht nur Renten- und Versicherungsfragen klären, sondern häufig auch ihren Familienstand bei Behörden aktualisieren, Mietverträge umschreiben oder Bankvollmachten anpassen. Wurde die Ehe im Ausland geschlossen, verlangen manche Stellen zusätzlich die Heiratsurkunde als Nachweis der Witwen- oder Witwerstellung. Es kann deshalb sinnvoll sein, auch die Heiratsurkunde übersetzen zu lassen, am besten gemeinsam mit der Sterbeurkunde und beim selben Übersetzer. So stimmen Namen, Daten und Schreibweisen in allen Dokumenten überein, und die Behörden können die Unterlagen ohne Rückfragen bearbeiten.
Sterbefall im Ausland melden
Stirbt ein deutscher Staatsangehöriger im Ausland, kann der Sterbefall auf Antrag auch in einem deutschen Personenstandsregister nachbeurkundet werden. Das erleichtert spätere Verfahren erheblich, weil dann eine deutsche Sterbeurkunde ausgestellt werden kann, die keine weitere Übersetzung mehr braucht. Zuständig ist in der Regel das Standesamt am letzten Wohnsitz in Deutschland oder das Standesamt I in Berlin. Für die Nachbeurkundung wird die ausländische Sterbeurkunde mit beglaubigter Übersetzung und gegebenenfalls Apostille benötigt. Auch die deutschen Auslandsvertretungen beraten Angehörige in dieser Situation und können bei der Organisation helfen.
Bewahren Sie alle Übersetzungen und Originale sorgfältig auf. Gerade bei Nachlassverfahren fragen Banken, Gerichte und Versicherungen oft noch Monate später erneut nach denselben Dokumenten, und mit vollständigen Unterlagen geht dann alles deutlich schneller.
Eine Sorge weniger
In einer Zeit des Abschieds sollen Formalitäten nicht zusätzlich belasten. Eine sorgfältige, beglaubigte Übersetzung der Sterbeurkunde hilft, Behördengänge, Erbangelegenheiten und Rentenanträge zügig zu erledigen. So bleibt mehr Raum für das, was jetzt wirklich zählt: die Erinnerung und die Familie.
